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Freispruch am 29.02.2016
Wichtige Ereignisse der vergangenen Jahre haben zu der Erkenntnis geführt, dass ich unter keinen Umständen die von mir angesagte
Biografie korrekt beenden konnte.
Die Hauptbewegungsgründe waren nicht nur einige Krankheiten und Operationen, welche ich durchleiden musste - nein - es war die
unvorstellbare Tatsache, dass ich von der überaus intelligenten und von sich selbst eingenommenen Staatsanwaltschaft München erneut angeklagt wurde!
Dies erfuhr ich natürlich nicht von der Münchner Justiz, sondern von Münchner Freunden, die dieses Wissen einem Zeitungsartikel
entnahmen.
Der Witz: die dargelegten Anschuldigungen glichen exat den vorgebrachten Beschuldigungen von 2010. Neue Anschuldigungen gab es
nicht.
Der zuständigen Staatsanwaltschaft war dies zu jedem Zeitpunkt bekannt, andernfalls wären sie mit renommistischer Ignoranz
gestraft.
In dem neuen Prozess, welcher mit fünf Verhandlungstagen angesetzt war, zwei davon wurden gecancelt und verschoben, wurde von seitens
des Gerichts und der zuständigen ehemaligen Jurastudentin - sprich Staatsanwältin - absolut nichts Neues vorgetragen.
Selbstverständlich nahm ich die für mich jedes Mal sehr beschwerlichen Reisen nach München auf mich und freute mich, zum Erstaunen
meiner lieben Mitmenschen auf jeden Prozesstag.
Ich war dermaßen davon überzeugt, dass ich nur gewinnen und nicht verlieren konnte, da ich ein reines
Gewissen.hatte. Ich blieb wirklich keinem, weder dem freundlichen Richter, übrigens der einzige
der etwas von seinem Handwerk verstand, noch dem ermittelnden Polizeikommisar, welcher total unwissend daherplauderte und absolut keinen Durchblick hatte, oder den Gutachtern, die beide mit
Unwissenheit gestraft waren und in keiner Weise wussten um was es sich überhaupt handelte, geschweige der biestigen und verbissenen Staatsanwältin, nur eine einzige Antwort schuldig.
Wissend, anständig, korrekt und ohne eine einzige Lüge überstand ich diesen Prozess mit meinem jungen und unerfahrenen Anwalt. Ich benötigte
keinen bekannten Strafverteidiger mit einem großen Namen, nein, ich habe alles er- und gelebt und somit war nur ich in der Lage dies alles klarzustellen.
Obwohl ich absolut keinem Gericht traue war ich fest entschlossen bis zu meinem letzten Atemzug genau diesem, für meine Begriffe unfähigem
Gericht in München zu beweisen, wer hier RECHT hat.
Das gesamte Theater gegen mich bezog sich auf den vorangegangenen Prozess.
Neue Erkenntnisse lagen nicht vor, somit konnte die mit Primitivität gestrafte Staatsanwaltschaft - wie von einem Insider betitelt - das
Münchner Justiz Gossenmateriel - nichts Neues vortragen.
Aufgrund mangelender Beweislast wurde ich am 29. Februar 2016 freigesprochen.
Die verbiesterte Staatsanwältin erschien natürlich nicht zur Urteilsverkündung, sie verschönerte diesen Prozesstag durch ihre Abwesenheit und
ließ sich vertreten.
Die Mitangeklagte Natscha Marquardt wurde zu zwei Jahren auf Bewährung und zu unzähligen Sozialstunden verurteilt. Sie gab an, arm und
mittellos zu sein.
Die beiden anderen Mitangeklagten, deren Namen ich hier noch nicht nennen möchte, erhielten sehr hohe Bewährungs- und
Geldstrafen.
Dass es um Gerechtigkeit bei den deutschen Gerichten, hauptsächlich jedoch an dem berüchtigten Münchner Oberlandesgericht geht,
bezweifle ich stark.
Jedoch: es gibt eine Ausnahme.
Und diese Ausnahme heißt:
Dr. Freiherr Carsten von Chiari, Richter am Oberlandesgericht in München.
Danke Herr Dr. Freiherr Carsten von Chiari für Ihre große Mühe um Aufklärung und die ausgesprochene Gerechtigkeit!
Sie sind die große Ausnahme!